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Der Bürgermeister informiert

Bürgermeister Matthias Guderjan
Bürgermeister Matthias Guderjan
Veröffentlicht am Donnerstag, 19. Juli 2018
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, am kommenden Donnerstag wird sich der Gemeinderat erneut mit der Gestaltung der Hauptstraße befassen und die im Vorfeld der anstehenden Beschlussfassung offenen Fragen weiter erörtern. Themen dabei werden insbesondere sein Material, Farbe, Oberfläche und Format der Pflastersteine, ihre Verlegeart und Verfugung.

Darüberhinaus sollen die Einbindung des vorhandenen Pflasters und der Brunnen in die Neugestaltung, der Fahrbahnbelag, die Beleuchtung und Fußgängerquerungen behandelt werden. Die Beratung dient der neu für den 20. September vorgesehenen Beschlussfassung zur Umgestaltung, dann notwendig, um die Maßnahme unmittelbar im Anschluss an die Fasnet 2019 beginnen, rechtzeitig vor dem Weihnachtsgeschäft 2020 abschließen und zum Ende des Förderzeitraumes der Sanierung ‚Nordwestliche Altstadt‘ abrechnen zu können.

Unsere Ortsdurchfahrt ist bereits seit 2004 Thema in Bürgerschaft und Gemeinderat. Dem Rückbau der Freiburger Straße und dem Kreisverkehr am südlichen Stadteingang folgte der Antrag auf Tempo 30 in der Hauptstraße, seinerzeit angeregt durch den Arbeitskreis Stadtentwicklung der Lokalen Agenda, begleitet vom Antrag, die B3 aus der Ortsdurchfahrt auf die Gemeindeverbindungsstraße zu verlegen. Beide Anträge wurden seinerzeit durch das Landratsamt bzw. das Regierungspräsidium abgelehnt. Um die Anliegen der Stadt zu untermauern, erfolgte daraufhin eine umfangreiche Verkehrsuntersuchung, anschließend wurden Handlungsmöglichkeiten erarbeitet.

Seit 2010 befasst sich der Gemeinderat mit Verkehrskonzepten und Gestaltungsfragen, etwa im Rahmen von vier Klausurtagungen, zwei Exkursionen mit insgesamt sechs Gemeindevisiten 2016 und 2018 sowie öffentlichen Gemeinderatssitzungen 2012, 2014, 2017 und 2018. Unmittelbar beteiligt wurden interessierte Einwohnerinnen und Einwohner in drei Bürgerversammlungen, dazu in drei Zukunftswerkstätten, einem Workshop 2014 und mit zwei Informationsveranstaltungen in den Jahren 2011 und 2017.

Die Gestaltung der Hauptstraße ist der fehlende Lückenschluss zwischen den bisher erfolgten Sanierungsabschnitten. Dem Kreisverkehr im Süden und der Freiburger Straße mit den Radwegen links und rechts sowie der Sanierung der Elzbrücke folgte als zweiter Teilabschnitt der Kreisverkehr im Norden mit dem Rückbau der Offenburger Straße. Zuletzt wurde in einem 3. Teilabschnitt die Einmündung der Bombacher Straße umgebaut. Nachdem mittlerweile die B3 auf die Gemeindeverbindungsstraße verlegt worden war, konnte 2014 zunächst auf der Hauptstraße, 2017 auch auf der Offenburger Straße Tempo 30 durchgesetzt werden.

Währenddessen beschäftigte der Ausbau der Hauptstraße den Gemeinderat über Jahre hinweg. So wurde die Beschlussfassung zur künftigen Gestaltung aus dem Juli 2012 2015 noch einmal aufgerufen, die Verkehrsentwicklung überprüft, um die Stellplatzzahl gerungen, wurden neue Varianten diskutiert. Am Ende stand der Beschluss des Gemeinderates vom 27.07.2017, der festlegt, wie der öffentliche Raum künftig in Fußgängerbereiche, Längsparkplätze und Straße aufgeteilt ist und wo die Ersatzstellplätze für die wegfallenden Schrägparkplätze entstehen.

Auf Grundlage dieser Beschlussfassung hat das Ing.-Büro Zink aus Lauf die Ausführungsplanung entworfen, die jetzt zur Diskussion steht und greift dabei auf die Erfahrung aus vergleichbaren Vorhaben zurück, wohl wissend, dass gerade die Belagswahl keine einfache werden würde und regelmäßig Anlass intensiver Diskussionen ist.

Um Eindrücke von Material und Farbgebung zu vermitteln wurden im April 2018 Beispiele vor dem Rathaus bemustert. Zweck dieser Bemusterung war also weniger die Verlegart darzustellen, sondern vorrangig einen Eindruck von Farbgebung, Kontrast und Material zu vermitteln, von Beton- oder Naturstein einerseits, von Farbabstufungen andererseits. Interessierten Einwohnern wurde die Möglichkeit gegeben, ihren Favoriten dieser Bemusterung zu benennen.

Unter der Maßgabe, dass barrierefrei und niveaugleich ausgebaut werden und dieser Ausbau sowohl den rechtlichen Anforderungen an Barrierefreiheit als auch den Anregungen von VdK und Seniorenbeirat Rechnung tragen soll, gehen Planer und Verwaltung davon aus, dass das vorhandene Kopfsteinpflaster für die begehbaren Bereiche weder geeignet ist noch für diese deutlich größer werdenden Flächen ausreicht, nachdem seine Wiederverwendung durch die bisherige Verfugung in großen Teilen ausscheidet.

Dem Ensembleschutz Rechnung tragend, wurde frühzeitig der Kontakt mit der unteren Denkmalsschutzbehörde gesucht. Als Ergebnis eines gemeinsamen Begangs der Hauptstraße, bei dem auch die obere Denkmalsschutzbehörde teilnahm, wurde von dort zum Thema Kopfsteinpflaster festgehalten: ‚Das in der Innenstadt verlegte Pflaster ist kein historischer Belag und ist somit nicht in Gänze schützenswert. Es handelt sich um ein über die Jahre entstandenes Konglomerat aus unterschiedlichen Steinarten, die unterschiedlich verlegt und ausgefugt wurden. Durch den teilweisen Verguss der Fugen mit Bitumen oder Epoxitharz wird dieses Pflastermaterial nur schwer wiederverwertbar sein. Verlegt wurde teilweise auch ein rotes Kopfsteinpflaster, bei dem eine zukünftige Verwendung im Bereich der drei historischen Brunnen oder entlang der Häuserzeilen in der Hauptstraße zu prüfen ist.‘

Wie bei den vorhergehenden Abschnitten in Sachen Ortsdurchfahrt gilt auch für die Umgestaltung der Hauptstraße, dass Gemeinderat und Verwaltung den aktuellen und künftigen Anforderungen ebenso gerecht werden müssen wie der Verantwortung gegenüber der Vergangenheit bezüglich des Erscheinungsbildes, hier Ensembleschutzes. Die Entscheidung über die Gestaltung, die Raumaufteilung, die Benutzbarkeit und damit die Anziehungskraft des öffentlichen Raumes in der Stadtmitte wird weit in die Zukunft reichen.

Die mit einer Unterschriftensammlung untermauerte Forderung, sich dabei am jetzigen Stand zu orientieren und auf den Bürgersteigen und Parkplätzen Naturkopfsteinpflaster zu verwenden, wird sicherlich Einfluss auf die in diesem Zusammenhang notwendig werdende Abwägung nehmen.

Bürgerschaftliche Beteiligung ist als selbstverständlicher Teil des Entscheidungsprozesses gewünscht, begrüßens- und dankenswert, natürlich auch in Sachen Gestaltung Hauptstraße. Ob es der Sache selbst aber zuträglich ist, in die über Jahre hinweg angebotene öffentliche Diskussion unmittelbar vor der jetzt anstehenden Entscheidung einzutreten, zugleich den Zeitdruck zu beklagen und in diesem Zusammenhang die fachliche, möglicherweise persönliche, Eignung der nachweislich in der Gestaltung öffentlicher Räume durchaus erfahrenen Planer in Zweifel zu ziehen, sei dahingestellt.

Unabhängig davon steht nicht zu erwarten, dass eine wie auch immer geartete Entscheidung des Gemeinderates ungeteilte Zustimmung erfährt, weil die ausgemachten Zielkonflikte Kompromisse unabdingbar machen.

Diese dann aber nach demokratischer Willensbildung mitzutragen, auch wenn sie nicht vollumfänglich den eigenen Vorstellungen entsprechen, ist Voraussetzung für ein gutes bürgerschaftliches Miteinander, meint

Ihr
Matthias Guderjan
Bürgermeister