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Der Bürgermeister informiert

Bürgermeister Matthias Guderjan
Bürgermeister Matthias Guderjan
Veröffentlicht am Donnerstag, 2. Mai 2019
Die Verlegung des städtischen Betriebshofes von der Industriestraße hin zum Feuerwehrgerätehaus am nördlichen Stadtausgang ist nun schon seit Jahren nicht unwesentlicher Teil der kommunalpolitischen Arbeit in der Stadt und bedarf aus aktuellem Anlass der Herleitung.

Zuletzt wurden der Standort und die weitere Beauftragung der Planung öffentlich diskutiert. Für die Bestätigung des Standortes des Betriebshofes beim Feuerwehrgerätehaus durch den Gemeinderat am 31.01.2019 waren eine ganze Reihe von Gründen ausschlaggebend. Wie für die Feuerwehr ist dieser Standort auch für den Betriebshof einsatztechnisch bestens geeignet. Zudem ist hier die Zusammenarbeit mit der Feuerwehr, vielerorts seit Jahren praktiziert, hervorragend möglich. Der Betriebshof ist emissionsarm und das Gebäude schirmt eigene und Emissionen der Feuerwehr gegenüber der geplanten Wohnbebauung jenseits der Kreisstraße 5115 ab. Zudem ist der Neubau bei reibungsloser Aufrechterhaltung des Betriebes möglich. Das Grundstück ist mit rund 6.500 m² gut auskömmlich und ermöglicht bei Bedarf die Zuordnung des Forstes. Gestalterisch nimmt der Betriebshof die Architektur des Gerätehauses und der Märkte auf. Städtebaulich wird der künftige Stadteingang im Norden ohnehin nicht hier, sondern durch das Baugebiet Breitenfeld V definiert.

Um den Bau des Betriebshofes ohne weitere zeitliche Verzögerung anzugehen, hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 04.04.2019 mehrheitlich beschlossen, die Leistungsphasen 3 bis 9 der Planung für den Neubau des städtischen Betriebshofes an das Büro Hess – Volk, Herbolzheim, zu vergeben. Seitens der CDU-Stadtratsfraktion wurde auf die Notwendigkeit einer EU-weiten Ausschreibung hingewiesen und der Vergabevorschlag abgelehnt. Im Anschluss an die Gemeinderatssitzung haben sich zwei Bürger an die Kommunalaufsicht gewandt mit der Bitte, die Angelegenheit einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen.

Die Verwaltung begründet ihren Beschlussvorschlag zur weiteren Beauftragung des Planungsbüros ohne EU-weite Ausschreibung aus der Historie des Projektes Neubau Feuerwehrgerätehaus und Betriebshof:

Der Gemeinderat hat am 03.04.2008 beschlossen, das Feuerwehrgerätehaus und den städtischen Betriebshof auf dem Grundstück Flurstücknummer 4814, Gemarkung Kenzingen, neu zu bauen. In der Folge wurden der Grunderwerb getätigt, der Flächennutzungsplan punktuell geändert und ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt. Alle Beschlüsse des Gemeinderates diesbezüglich erfolgten einstimmig.

In der Klausurtagung des Gemeinderates am 16. und 17.10.2009 haben sich fünf Planungsbüros vorgestellt. Der Gemeinderat kam überein, den Planungsauftrag freihändig zu vergeben. Auf eine EU-weite Ausschreibung wurde seinerzeit ungeachtet der thematisierten Überschreitung des Schwellenwertes für eine solche Ausschreibung einvernehmlich verzichtet, weil es ausdrücklicher Wunsch war, ein Planungsbüro aus der Region zu beauftragen.

In der Folge hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 28.01.2010 das Architekturbüro Hess – Volk aus Herbolzheim mit den Leistungsphasen 1 bis 4 der Planung des Feuerwehrgerätehauses und den Leistungsphasen 1 und 2 der Planung des Betriebshofes einstimmig beauftragt. In seiner Sitzung am 20.05.2010 hat der Gemeinderat wiederum einstimmig die stufenweise Generalplanung des Feuerwehrgerätehauses und Betriebshofes für sämtliche Leistungsphasen beauftragt.

Am 11.11.2010 wurde dem Gemeinderat die Vorentwurfsplanung vorgestellt, im Dezember 2010 rechnete das Planungsbüro die Vorentwurfsplanungen mit den Leistungsphasen 1 bis 3 für das Feuerwehrgerätehaus und den Leistungsphasen 1 und 2 für den Betriebshof ab.

Am 20. September 2012 beauftragte der Gemeinderat erneut einstimmig die weiteren Leistungsphasen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses. Mit dem Bau wurde im Oktober 2013 begonnen, im August 2015 erfolgte die Inbetriebnahme.

Der Neubau des Betriebshofes verzögerte sich, auch weil zwischenzeitlich der neue Standort in Frage gestellt wurde. So wurde 2017 die Prüfung der Ertüchtigung des bestehenden Betriebshofes beauftragt, die weitere Beauftragung der Planung des Neubaus erfolgte daher zwischenzeitlich nicht.

Dem bisherigen, immer einstimmig mitgetragenen Verfahren folgend, und nach der Bestätigung des künftigen Standortes schlug die Verwaltung vor, das Planungsbüro Hess – Volk mit den Leistungsphasen 3 bis 9 für die Planung des Betriebshofes zu beauftragen.

Nachdem der Vertrag mit dem Planungsbüro entsprechend dem seinerzeitigen Gemeinderatsbeschluss geschlossen und diese Vorgehensweise seitens der Gemeindeprüfungsanstalt bereits gerügt worden war, war die Verwaltung der Auffassung, die weiteren Leistungsphasen abrufen zu können. Ein Vergabemangel sollte falls gegeben im Supplement des Amtsblatts der Europäischen Union bekannt gemacht werden und der Auftrag rechtswirksam werden, wenn kein Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen gestellt worden wäre. Nach dem nur ein Planungs-, hier Architekturbüro, wettbewerbsrechtlich benachteiligt werden kann, kann auch nur ein Architekturbüro einen solchen Nachprüfungsantrag stellen.

Aufgrund des geschilderten Sachverhaltes und nach rechtlicher Überprüfung scheidet die Anschlussbeauftragung nunmehr aus und es bleibt nur die EU-weite Ausschreibung der Leistungsphasen 3 bis 9. Nachdem ein Wettbewerb wegen der bereits vorliegenden Planungen nicht zweckdienlich ist, wird geraten, die Architektenleistungen im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb im Supplement des EU-Amtsblattes auszuschreiben. Damit wird öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert. Jedes interessierte Büro kann einen Teilnahmeantrag abgeben, die Frist hierfür beträgt 30 Tage ab Absendung der Auftragsbekanntmachung. Nach Eingang der Teilnahmeanträge kann die Anzahl der Bewerber auf eine Mindestzahl von drei Bewerbern beschränkt werden, aus denen in Verhandlungen das wirtschaftlichste Angebot ermittelt wird. Daneben besteht die Möglichkeit, den Auftrag ohne Verhandlung auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, wenn diese Möglichkeit bei der Bekanntmachung vorbehalten wird. Der Aufwand für die EU-weite Ausschreibung und das anschließende Verfahren bis zur Zuschlagserteilung ist mit bis zu 25.000 Euro netto zu beziffern. Sicher abzusehen ist, der Bau des Betriebshofes wird sich in der Folge weiter verzögern.

Aufgabe des Gemeinderates und der Verwaltung jedenfalls ist, den Obliegenheiten der Stadt im Sinne der gesamten Einwohnerschaft nachzukommen. Wie vor dem Neubau die Unterbringung der Feuerwehr, sind die Arbeitsbedingungen des Betriebshofes nichtmehr zeitgemäß und unzureichend. Und wie die Feuerwehr sind gute Voraussetzungen zur Aufgabenerfüllung, die Gewährleistung des Betriebs und die Unterhaltung der städtischen Infrastruktur in Bereichen wie Straßen, Wege, Spielplätze, Grünpflege, Wasserversorgung  oder Gebäudeunterhaltung unerlässlich. Dem Rechnung tragend hat der Gemeinderat bereits vor mehr als 10 Jahren den Neubau am neuen Standort beschlossen und die hierzu notwendigen Schritte immer einvernehmlich und einstimmig mitgetragen. Der weiteren Entwicklung in dieser Angelegenheit mit großem Interesse entgegen sieht nicht nur

Ihr Matthias Guderjan
Bürgermeister