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Der Bürgermeister informiert

Bürgermeister Matthias Guderjan
Bürgermeister Matthias Guderjan
Veröffentlicht am Freitag, 23. Juli 2021
In der Sitzung am 24. Juni hat der Gemeinderat die Anpas-sung der Nutzungsgebühren für die Kindertagesstätten und die Grundschulbetreuung beschlossen.

Nach drei Jahren ohne Erhöhung steigen die Gebühren zum 1. September um 12,5 Prozent, die prozentualen Zuschläge für Familien mit einem Kind bzw. die Abschläge für Familien mit drei und mehr Kindern wurden vereinheitlicht. Die neuen Sätze sollen bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2023/24 beibehalten werden.

Von der ursprünglich für 2020 vorgesehenen Neufestsetzung der Nutzungsgebühren war aufgrund der Pandemie und der damit verbundenen eingeschränkten Nutzung der Einrichtungen seinerzeit abgesehen worden. Soweit keine Betreuung erfolgte, wurden für die Zeiten der Schließung keine Gebühren erhoben, obwohl die Kosten etwa für das Betreuungspersonal unvermindert anfielen.

Die künftigen Gebührensätze hatten im Vorfeld der Beschlussfassung durch den Gemeinderat einen umfangreichen Abstimmungsprozess durchlaufen, waren Gegenstand des jährlichen Runden Tisches, an dem die Entwicklung der Kinderbetreuung mit den Elternvertretern, den Einrichtungsleitungen sowie den Einrichtungsträgern erörtert wird und wurden im Sozial-, Jugend- Kultur- und Sportausschuss sowie im Verwaltungs- und Finanzausschuss vorberaten.

Die mittlerweile veröffentlichten künftigen Tarife wurden insbesondere in den sozialen Medien unter anderem mit ‚unverschämt‘ und ‚unglaublich‘ kommentiert, sie ‚entbehrten jeder Grundlage‘ und seien ‚eine Frechheit‘. Wirklich?

Tatsächlich werden die Eltern für die Nutzung der Betreuungsplätze nicht in größerem Umfang an den Kosten beteiligt als in der Vergangenheit. Die Erhöhung bildet lediglich die Kostensteigerung von 2,5 Prozent jährlich ab und die Gebühren insgesamt decken wie zuvor rund 15 Prozent anstatt der empfohlenen 20 Prozent der Gesamtkosten.

Was kostet die Stadt Kenzingen, also die Einwohnerschaft, die Gemeinschaft, die Betreuung der Kinder durch die Stadt oder durch Dritte?

Der Aufwand für die Kinderbetreuung in den städtischen Kindertagesstätten beträgt aktuell je nach Betreuungsform pro Kind und Monat zwischen 890 € in der Regelgruppe und der VÖ30 (verlängerte Öffnungszeit mit 30 Betreuungsstunden pro Woche) und 2.050 € bei Krippe 35 (Krippenbetreuung mit 35 Betreuungsstunden pro Woche). Umgerechnet: Die Betreuungsstunde kostet je nach Betreuungsart zwischen 7,40 € und 14,60 € pro Stunde.

Der Eigenanteil, den die Eltern für diese Betreuung ab September 2021 monatlich zu tragen haben, die Betreuungsgebühr also, beträgt zwischen 160 € in der Regelgruppe bzw. der VÖ 30 und 395 € bei Krippe 35, auf die Betreuungsstunde umgerechnet 1,33 € bzw. 2,82 €. Dieser Basissatz orientiert sich an Familien mit zwei Kindern unter 18 Jahren, die im Haushalt leben. Im Wege der Sozialstaffelung zahlen Familien mit einem Kind einen Zuschlag von 20 Prozent auf diesen Basissatz, Familien mit drei Kindern erhalten einen Nachlass von 30 Prozent, mit vier und mehr Kindern von 60 Prozent. Die Bandbreite der Gebühr pro Betreuungsstunde liegt so zwischen 0,54 € und 3,40 €.

In der Summe tragen die Eltern jährlich mit 570.000 € zur Finanzierung der Kinderbetreuung durch die Stadt bei, bei elf erhobenen Monatsbeiträgen im Schnitt mit 1.700 € pro Jahr oder 155 € pro Monat.

Die Gesamtaufwendungen der Stadt für die Kinderbetreuung belaufen sich 2021 auf rund 4.050.000 €, im Durchschnitt pro Kind auf rund 12.000 Euro pro Jahr oder 1.000 Euro monatlich.

Die Eltern sind dabei wie dargelegt mit etwa 15 Prozent an den tatsächlichen Kosten beteiligt, das Land bezuschusst die Betreuung mit durchschnittlich 35 Prozent, rund 50 Prozent des Aufwandes werden von der Stadt aus allgemeinen Steuermitteln getragen. Im Jahr 2020 waren dies rund 2 Mio. €, umgerechnet also annähernd 200 Euro pro Einwohner - unabhängig von Alter, Familienstand oder Kinderzahl.

Die Kinderbetreuung hat sich in den letzten Jahren infolge des erheblich erweiterten Betreuungsangebotes zur personalintensivsten und kostenträchtigsten kommunalen Obliegenheit entwickelt.

Auch wenn von verschiedenen Seiten wiederholt gebührenfreie Kinderbetreuung gefordert wird: Schon deshalb kann die Stadt auf die Gebührenerhebung derzeit schlicht nicht verzichten. Zudem schreibt die gesetzlich verbindlich festgelegte Reihenfolge der Einnahmenbeschaffung vor, dass die Gemeinden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Erträge soweit vertretbar und geboten aus Entgelten für Leistungen und im Übrigen aus Steuern zu erwirtschaften und dabei auf die wirtschaftlichen Kräfte ihrer Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen haben. Beachtet die Stadt diese Rangfolge nicht, läuft sie Gefahr Zuschüsse und Förderungen des Landes zu verlieren, weil sie ihre Einnahmemöglichkeiten nicht in angemessenem Maß ausschöpft.

Bei kostenrechnenden Einrichtungen, die der Aufgabenerfüllung der Stadt dienen, sind deshalb Gebühren zu erheben. Zu diesen zählen die Feuerwehr, die Stand 2020 bei einem Zuschussbedarf von rund 330.000 € jährlich rund 19 Prozent ihrer Kosten deckt. Weiter die Grundschulbetreuung, die bei 190.000 € Zuschuss einen Kostendeckungsgrad von 36 Prozent aufweist und das Bestattungswesen mit einem Abmangel von 215.000 € und rund 40 Prozent Kostendeckung. Die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung decken ihre Aufwendungen in Gänze über die Gebühren. Die Kindertagesstätten weisen dank der Zuwendungen des Landes einen Kostendeckungsgrad von rund 50 Prozent auf, der Zuschussbedarf übersteigt mit rund 2 Mio. € jährlich den aller anderen kostenrechnenden Einrichtungen in der Summe allerdings um das Zweieinhalbfache.

Die Betreuung der Kinder mit Fachpersonal in zeitgemäßen Räumlichkeiten geht wie dargelegt mit erheblichem Aufwand einher, zu dem die Eltern mit rund einem Sechstel oder 15 Prozent beitragen. Die Gebühren für die Kinderbetreuung durch die Stadt betragen umgerechnet zwischen 0,54 € und 3,40 € bei Kosten von 7,40 € und 14,60 € pro Stunde. Familien mit mehreren Kindern werden finanziell ein Stück weit entlastet, Familien mit einem Kind in höherem Maße herangezogen. Die Gebührensätze in Kenzingen liegen im Vergleich wie zuvor im oberen Bereich, weil die Stadt finanziell auf Dauer nur dann bestehen kann, wenn sie ihre Einnahmemöglichkeiten ausgewogen ausschöpft.

Deshalb ist die Betroffenheit der Eltern einerseits nachzuvollziehen, weil sie zusätzlich belastet werden. Andererseits: Gebühren für Kindertagesstätten zu erhöhen ist eine der unangenehmeren Pflichten des Gemeinderates und der Verwaltung. Beide haben sich der Verantwortung nicht entzogen und bitten die Elternschaft, den geforderten Beitrag für eine zeitgemäße und umfassende Kinderbetreuung in Kenzingen auch mit Blick auf die Solidargemeinschaft, die den weitaus größeren Teil des Aufwandes für diese Aufgabe bestreitet, mitzutragen.

Ihr
Matthias Guderjan
Bürgermeister