Die Allgemeinverfügung nach Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

ASP sei nicht auf den Menschen übertragbar – weder durch den Verzehr von Schweinefleisch, noch über direkten Tierkontakt. Allerdings spiele der Mensch bei der Verbreitung der Seuche eine wichtige Rolle, zum Beispiel durch unsachgemäße Entsorgung von ASP-virushaltigen Lebensmitteln oder durch ASP-virushaltiges Material an Schuhen und Fahrzeugen.
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Die Karte mit den eingezeichneten Zonen ist hier einzusehen.
Die Allgemeinverfügung nach Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei gehaltenen Schweinen in Forchheim im Landkreis Emmendingen finden Sie hier im PDF-Format.
Presse-Meldung des Landesministeriums für Landwirtschaft