Onlinedienste service-bw
Nutzung der Onlinedienste
Servicekonto
Um Online-Dienste nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich. Damit können Sie sich bei der Beantragung von Onlineleistungen auf www.service-bw.de identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren. Hier können Sie sich ein Servicekonto anlegen
Online-Ausweisfunktion
Einige Online-Services erfordern es, dass sich Bürger*innen über die Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises gesondert ausweisen. Die Ausweisdaten können über ein kartenfähiges Lesegerät oder alternativ über ein Smartphone und der AusweisApp2 ausgelesen werden.
Mehr Informationen über das Einrichten dieser Funktion erhalten Sie unter https://www.ausweisapp.bund.de/ausweisapp2.
E-Payment
Einige Verwaltungsleistungen für die Gebühren erhoben werden, können nach Genehmigung auch mit Kreditkarte online bezahlt werden.
Online-Anträge von service-bw
Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen
Plakatierungserlaubnis beantragen
SEPA-Lastschriftmandat erteilen
Sondernutzung von Straßen beantragen
Wohnungsgeber-Bescheinigung ausstellen
Kinderbetreuung (Anmeldung)
zum Portal NH-Kita (Onlineanmeldung)
e-Bürgerdienst Gewerbeanzeige
eBürgerdienst Gewerberegisteranzeige
Unter dem Link haben Sie die Möglichkeit, Ihr Gewerbe hier elektronisch an-, um- oder auch abzumelden. Hierzu bedarf es lediglich einer kurzen Registrierung als Benutzer des e-Bürgerdienstes Gewerbeanzeige. Sie erhalten im Anschluss eine E-Mail mit dem Aktivierungscode zur Bestätigung der Legitimation.