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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Kenzingen ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.kenzingen.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • PDF-Dokumente und Formulare zum Download
    Nicht alle auf der Webseite bereitgestellten PDF-Dokumente und Formulare entsprechen den Anforderungen an barrierefreie Dokumente. Insbesondere wurde bei dem im Rahmen der Prüfung untersuchten Dokument „Richtlinien zum Förderprogramm Klimaschutz“ festgestellt, dass es nicht dem PDF/UA-Standard entspricht.
  • Alternativtexte und Bedienelemente
    Bei einzelnen Bedienelementen, insbesondere beim Hamburger-Menü in der mobilen bzw. vergrößerten Darstellung, fehlen aussagekräftige Bezeichnungen für Screenreader.
  • Überschriften und Seitenstruktur
    Auf der Startseite sind bestimmte Überschriften nicht als programmatisch erkennbare Überschriften ausgezeichnet. Dadurch wird die Navigation mit Screenreadern erschwert. Auch bei Teilen der Menüstruktur werden Listen-Strukturelemente nicht korrekt verwendet.
  • Farbkontraste
    Bei einzelnen Elementen, insbesondere bei der Hervorhebung des aktuellen bzw. fokussierten Menüpunktes, sind die Kontraste nicht ausreichend. Dadurch können diese Elemente für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen schwer erkennbar sein.
  • Bilder-Karussell auf der Startseite
    Das automatisch wechselnde Bilder-Karussell kann derzeit nicht angehalten werden. Zudem werden Änderungen des Karussells von Screenreadern als Statusmeldungen ausgegeben, was die Navigation für blinde Menschen erschweren kann.
  • Tastaturbedienung und sichtbarer Fokus
    Die Webseite weist an verschiedenen Stellen Einschränkungen bei der Bedienung mit der Tastatur auf. Unter anderem funktioniert der Sprunglink „direkt zum Inhalt“ nicht wie vorgesehen. Außerdem ist bei einzelnen Bedienelementen der Tastaturfokus nicht ausreichend sichtbar.
  • Fokus-Reihenfolge bei geöffneten Menüs
    Bei geöffneten Menüs kann der Tastaturfokus in Bereiche der Webseite gelangen, die durch eine darüberliegende Ebene verdeckt sind. Dies kann zu einem Verlust der Orientierung führen.
  • Kennzeichnung von Links
    Bei einzelnen Links geht aus dem Linktext nicht ausreichend hervor, dass es sich um ein PDF-Dokument handelt. Beispielsweise sollte bei Verlinkungen auf PDF-Dateien der Hinweis „(PDF)“ im Linktext enthalten sein.
  • Programmatische Erkennung von Menü-Zuständen
    Bei den Hauptmenüpunkten wird für Screenreader derzeit nicht ausreichend erkennbar, ob ein Menü geöffnet oder geschlossen ist.
  • Statusmeldungen
    Die Statusmeldungen der Webanwendung sind teilweise nicht programmatisch für assistive Hilfsmittel ermittelbar. Dies betrifft insbesondere die automatische Aktualisierung des Bilder-Karussells.
  • Inhalte in Deutscher Gebärdensprache (DGS)
    Es sind bereits Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden. Es fehlen jedoch Informationen zu den wesentlichen Inhalten der Webseite.
  • Inhalte in Leichter Sprache
    Es sind bereits Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden. Es fehlen jedoch insbesondere Angaben zu den nicht barrierefreien Inhalten, den Kontaktmöglichkeiten der Stadt sowie zum Schlichtungsverfahren.
  • HTML-Struktur / technische Validierung
    Das Prüfergebnis des W3C-HTML-Validators ist derzeit negativ. Darüber hinaus bestehen technische Probleme bzw. Einschränkungen im Zusammenhang mit einzelnen eingesetzten Drittanbieter-Komponenten.

Außerdem suchen wir nach Alternativen um die problematischen Drittanbieter Tools (Google Tag Manager, BootstrapVue, Quill) auszutauschen und warten zudem auf eine Fehlerbehebung des Validators seitens W3C. Wir bemühen uns die richtige Auszeichnung der Statusmeldungen zeitnah vorzunehmen.

Die Ergänzung von Untertitel / Audiodeskription bei den auf unserer Webseite eingebunden Videos können wir aufgrund des damit einhergehenden Umfangs aktuell nicht realisieren und werden somit zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt.

Wir sind zudem bemüht, eine Inhaltsangabe in Leichter Sprache sehr zeitnah zur Verfügung zu stellen.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung. 

Die Erklärung wurde zuletzt am 12.08.2026 aktualisiert.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.kenzingen.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Stadt Kenzingen
Stadtmarketing
Hauptstr. 15
79341 kenzingen

Telefonisch können Sie uns unter der Nummer 07644 900-0 erreichen.

Gerne können Sie uns Ihre Nachricht auch über das Kontaktformular senden. 

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.