Onlinedienste service-bw

Nutzung der Onlinedienste
Servicekonto
Um Online-Dienste nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich. Damit können Sie sich bei der Beantragung von Onlineleistungen auf www.service-bw.de identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren. Hier können Sie sich ein Servicekonto anlegen
Online-Ausweisfunktion
Einige Online-Services erfordern es, dass sich Bürger*innen über die Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises gesondert ausweisen. Die Ausweisdaten können über ein kartenfähiges Lesegerät oder alternativ über ein Smartphone und der AusweisApp2 ausgelesen werden.
Mehr Informationen über das Einrichten dieser Funktion erhalten Sie unter https://www.ausweisapp.bund.de/ausweisapp2.
E-Payment
Einige Verwaltungsleistungen für die Gebühren erhoben werden, können nach Genehmigung auch mit Kreditkarte online bezahlt werden.
Online-Anträge von service-bw
- Ausschankerlaubnis beantragen
- Baugenehmigung beantragen
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Bauvorbescheid beantragen
- Geburtsurkunde beantragen
- Hund anmelden
- Hund abmelden
- Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen
- Ins Ausland abmelden
- Meldebescheinigung beantragen
- Plakatierungserlaubnis beantragen
- SEPA-Lastschriftmandat erteilen
- Sondernutzung von Straßen beantragen
- Wohnungsgeber-Bescheinigung ausstellen
e-Bürgerdienst Gewerbeanzeige
Unter folgendem Link haben Sie die Möglichkeit, Ihr Gewerbe hier elektronisch an-, um- oder auch abzumelden. Hierzu bedarf es lediglich einer kurzen Registrierung als Benutzer des e-Bürgerdienstes Gewerbeanzeige. Sie erhalten im Anschluss eine E-Mail mit dem Aktivierungscode zur Bestätigung der Legitimation.