Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes GVV Kenzingen – Herbolzheim
Wirksamkeit der 11. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes GVV Kenzingen – Herbolzheim für die Teilbereiche „Pfarracker“ / „Nördl. Riedgäßle (H19)“ & „Ausgleichsfläche (H19)“ / „Unterbreite (H4)“ in der Stadt Herbolzheim.




