Aufstellung und Veröffentlichung des Vorentwurfs des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Schulsporthalle Hecklingen“
Der Gemeinderat der Stadt Kenzingen hat am 24.09.2026 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 (1)
BauGB beschlossen, den Bebauungsplan und die zugehörigen örtlichen Bauvorschriften „Schulsporthalle Hecklingen“ aufzustellen.




