Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030:

Aufgrund sich ändernder politischer und verkehrlicher Rahmenbedingungen sind die Instrumente der Bundesverkehrswegeplanung kontinuierlich zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Daher wurde im Koalitionsvertrag 2009 die Aufgabe formuliert, eine neue Grundkonzeption für die Bundesverkehrswegeplanung zu erarbeiten und Kriterien zur Priorisierung von Verkehrsinfrastrukturinvestitionen zu entwickeln.
Der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 wurde im März 2016 vorgelegt und soll ein realistisches und finanzierbares Gesamtkonzept für die künftige Infrastruktur aufstellen. In diesem Entwurf ist der Ausbau der Bundesautobahn A 5 zwischen den Anschlussstellen Offenburg und Freiburg-Mitte nur in den sogenannten „weiteren Bedarf“ aufgenommen. Aus folgenden Gründen sollte dieser Abschnitt jedoch in den vordringlichen Bedarf aufgenommen werden:
- Auf diesem Autobahnabschnitt nimmt die Verkehrsbelastung – vor allem durch den LKW-Verkehr – seit Jahren zu und zahlreiche Staus sind die Folge.
- Während der Öffnungszeiten des Europaparks Rust gibt es ständig erhebliche Rückstaus vor der Ausfahrt Rust. Dies sorgt für sehr gefährliche Verhältnisse auf der Autobahn.
- Da der Ausbau der Rheintalbahn zwischen Offenburg und Freiburg parallel zur Autobahn erfolgen soll, wäre es sinnvoll, beide Vorhaben parallel zu planen, um Kosten zu sparen.
- Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf den zur Ertüchtigung vorgesehenen Bestandsgleisen von geplant 250 km/h auf 230 km/h ermöglicht den Verzicht auf den zusätzlichen Bau von Überholgleisen. Dadurch werden Flächen und Kosten eingespart.
Erstmals wird die Öffentlichkeit bei der Aufstellung des BVWP eingebunden. Nach der Beteiligung an der Grundkonzeption und der Möglichkeit, Projekte vorzuschlagen, ist nun der Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP 2030) samt dem erstmals erstellten Umweltbericht öffentlich ausgelegt. Sechs Wochen lang können Interessierte zum BVWP 2030 Stellung nehmen. Die Online-Stellungnahme ist noch bis zum 02. Mai 2016 möglich.
Die Resolution der Stadt Kenzingen wird folgende Punkte beinhalten:
- Das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) wird aufgefordert, dem sechsspurigen Ausbau der Autobahn A 5 zwischen Offenburg und Freiburg in den „vordringlichen Bedarf“ aufzunehmen.
- Das BMVI wird aufgefordert, den Neubau des 3. und 4. Gleises gemeinsam mit dem Ausbau der A 5 unter Federführung des Regierungspräsidiums Freiburg planfeststellen zu lassen.
- Außerdem wird gefordert, dass die geplante Höchstgeschwindigkeit auf der ICE-Strecke zwischen Offenburg und Kenzingen nicht auf 250 km/h sondern auf 230 km/h reduziert wird, damit auf Überholgleise verzichtet werden kann.
Ihre Meinung ist gefragt ! Tragen Sie zu einer bedarfsgerechten Verkehrsentwicklung bei, indem Sie online Stellung nehmen.




