Feuerverbot im Wald aufgrund hoher Waldbrandgefahr

Bitte beachten Sie außerdem:
- Im Wald gilt vom 1. März bis 31. Oktober ein grundsätzliches Rauchverbot.
- Fahrzeuge sollten nicht auf trockenem Gras am Waldrand abgestellt werden.
- Land- und forstwirtschaftliche Geräte sind sauber und frei von Pflanzenresten zu halten.
- Bei Rauch oder Feuer im Wald umgehend den Notruf 112 verständigen und den Einsatzort möglichst genau beschreiben.
Bereits kleine Unachtsamkeiten können bei der derzeitigen Trockenheit zu Waldbränden führen. Bitte verhalten Sie sich entsprechend umsichtig und tragen Sie zum Schutz unserer Wälder bei.
Weitere Informationen und die vollständige Polizeiverordnung finden Sie beim Landkreis Emmendingen.




