Interesse an einem Ehrenamt? Wahl der Schöffen und Jugendschöffen

Aus diesem Grund sind die Städte und Gemeinden aufgerufen, entsprechend des im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) vorgeschriebenen Verfahrens bis spätestens 23. Juni 2023 eine Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 aufzustellen. In der Vorschlagsliste sollen dabei gemäß des GVG alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden.
Die Stadt Kenzingen sucht engagierte Einwohner und Einwohnerinnen, die Interesse am Amt des Schöffen haben!
Das Schöffenamt umfasst einen Zeitraum von fünf Jahren und ist ein Ehrenamt. Die Wiederwahl für eine weitere Amtsperiode ist möglich. In der Regel muss ein Schöffe ein- bis zweimal monatlich an einem Verhandlungstag bei Gericht mitwirken, wobei pro Verhandlungstag ein bis zwei Fälle verhandelt werden. Der Arbeitgeber muss ehrenamtliche Schöffen an den Verhandlungstagen freistellen. Nähere Informationen über das Amt der Schöffen enthält der Leitfaden für Schöffen, den jeder Gewählte zu Beginn seiner ehrenamtlichen Tätigkeit erhält.
Sie
- wohnen in Kenzingen,
- sind Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz,
- sind zum 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt,
- sind den geistigen und körperlichen Anforderungen dieses wichtigen Ehrenamts gewachsen,
- beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift,
- sind nicht wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt
- haben nicht infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren und es ist kein Ermittlungsverfahren gegen Sie anhängig, das den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben könnte,
- sind nicht in Vermögensverfall geraten,
- haben nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen und
- waren nicht als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik tätig?
Dann nimmt die Stadt Kenzingen bis zum 17. März 2023 gerne Ihre Bewerbung entgegen.
Bei Interesse melden Sie sich bitte - gegebenenfalls auch telefonisch unter (07644) 900-137 - bis zum 17. März 2023 bei der Stadt Kenzingen. Um Ihnen den Bewerbungsbogen zukommen lassen können, teilen Sie uns bitte die folgende Daten mit: Familienname, Geburtsname (falls vom Familiennamen abweichend), Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf und exakte Wohnanschrift. Die Bewerbungsunterlagen stehen auch auf der Homepage der Stadt Kenzingen, www.kenzingen.de , zum Abruf bereit. Weitere Informationen rund um die Schöffenwahl finden Sie unter www.schoeffenwahl.de.
Der Gemeinderat der Stadt Kenzingen entscheidet über die Aufstellung der Vorschlagsliste in öffentlicher Sitzung am 30. März 2023. Die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste liegt im Anschluss gemäß § 36 GVG eine Woche lang für jedermann zur Einsichtnahme aus. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche Einspruch erhoben werden. Dabei ist ein Widerspruch nur zulässig, wenn eine Person nicht aufgenommen werden durfte oder eine Aufnahme nicht erfolgen hätte sollen. Die abschließende Wahl der Schöffen obliegt dem Schöffenwahlausschuss, der beim Amtsgericht Kenzingen gebildet wird.




