Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans „Breitenfeld V“

Ziele und Zwecke der Planung
Der nördliche Stadteingang von Kenzingen war bisher durch die ehemalige Bundesstraße B3 gekennzeichnet, entlang derer sich ein Versorgungszentrum entwickelt hat. Die Wohngebiete im Bereich Breitenfeld haben sich darüber hinaus in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten ebenfalls hier in Richtung der Offenburger Straße entwickelt, so dass im Norden von Kenzingen insgesamt ein Siedlungsschwerpunkt entstanden ist. Der nun überplante Bereich „Breitenfeld V“ stellt die letzte Entwicklungsfläche in diesem Bereich dar. Sie verbindet die bestehende Wohnbebauung im Westen mit der Offenburger Straße, so dass hier die bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen in Anspruch genommen werden und die Siedlungsfläche der Stadt harmonisch abgerundet wird.
Insgesamt möchte die Stadt Kenzingen mit der nun vorliegenden Planung den Stadteingang Nord neugestalten und die Wohnbebauung im Bereich Breitenfeld harmonisch abrunden. Dafür wurde auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfs der Bebauungsplan „Breitenfeld V“ erstellt, der die erweiterten Flächen des Bauhofs mit in die Planung integriert.
Lage und Abgrenzung des Plangebiets
Das Plangebiet liegt im Norden der Stadt Kenzingen und grenzt direkt an die bestehende Bebauung im Bereich Breitenfeld an. Im Osten liegt die Kreisstraße 5115, die mit ihrem begleitenden Fuß- und Radweg in die Planungen mit aufgenommen wird. Östlich des Plangebiets werden kleinere Flächen der angrenzenden Flurstücke in die Planungen mit aufgenommen, so dass der geplante Kreisverkehr im Norden umgesetzt werden kann. Im Süden wird das Plangebiet durch den Standort der Feuerwehr und des Betriebshofs der Stadt Kenzingen begrenzt. Im Norden grenzen landwirtschaftliche Flächen an. Der Geltungsbereich des nun vorliegenden Bebauungsplans „Breitenfeld V“ umfasst die Flurstücke Nrn. 4820 – 4835 vollständig, sowie Teile der Flurstücke 4458, 4460, 4461 4470/2 und 4814 in zweckdienlicher Abgrenzung. Darüber hinaus werden Teilflächen der angrenzenden Verkehrsflächen in die Planungen mit aufgenommen, ein Teil der K 5115 (Flst.Nr. 334/2), ein Teil des begleitenden Fuß- und Radwegs (Flst.Nr. 334/21) östlich der Kreisstraße sowie ein kleiner Teil des Feuerwehrweges (Flst.Nr. 10676). Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 2,77 ha.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 26.03.2026. Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung und Umweltbericht sowie Artenschutzrechtlicher Prüfung, Entwässerungskonzept, Stellungnahme zur Hydraulischen Auswirkung, Verkehrsuntersuchung und Schalltechnischer Untersuchung vom
13.04.2026 bis einschließlich 15.05.2026 (Veröffentlichungsfrist)
auf der Homepage der Gemeinde unter
www.kenzingen.de à Rathaus und Service à Aktuelles / Bekanntmachungen à Bekanntmachungen (https://www.kenzingen.de/rathaus/rathausnachrichten/)
im Internet veröffentlicht. Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch beim Fachbereich Bauen und Planen im Rathaus der Stadt Kenzingen, Hauptstraße 15, 79431 Kenzingen, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:
- Umweltbericht mit artenschutzrechtlicher Prüfung und Grünordnungsplan (Freiraum- und Landschaftsarchitektur Ralf Wermuth, Eschbach)
Diese Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen mit folgenden Darstellungen wesentlicher Auswirkungen und Maßnahmen zur Minderung und zum Ausgleich dieser Auswirkungen:
- Arten und Biotope:
Informationen zum Bestand sowie zu den Auswirkungen der Planung auf den Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Informationen zu Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft und den erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung von Verbotstatbeständen. Informationen zu den außerhalb des Geltungsbereichs durchzuführenden Ausgleichsmaßnahmen;
- Boden und Fläche:
Informationen zu den Auswirkungen der Planung auf den Boden im Hinblick auf den Verlust natürlichen Bodenfunktionen durch Versiegelung und Verdichtung. Informationen zu den außerhalb des Geltungsbereichs durchzuführenden Ausgleichsmaßnahmen;
- Klima und Luft:
Informationen über die vrs. relativ geringe Beeinträchtigung des Lokalklimas durch zusätzliche Flächenversiegelung. Informationen zu Maßnahmen zur Minderung der Belastungswirkungen durch Begrünung im Plangebiet;
- Wasser:
Informationen zum Schutzgut Grundwasser einschließlich Niederschlagsversickerung.
- Landschaftsbild:
Informationen über die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes als Folge der künftigen Bebauung. Information zur Grüngestaltung des Geltungsbereichs durch Begrünungsmaßnahmen;
- auf den Menschen:
Informationen zur Lärmbelastung durch Verkehr und umgebenen Nutzungen sowie während der Bauphase. Informationen über Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung auf ein gesundheits-verträgliches Maß;
- auf Kulturgüter:
Informationen zu Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter.
- Entwässerungskonzept (Keller planen + bauen, Riegel)
Konzept zum Umgang mit Niederschlagswasser und Starkregenereignissen, insbesondere deren Ableitungs- und Rückhalteanlagen einschließlich der hydraulischen Untersuchung sowie die Wasserhaushaltsbilanz
- Schalltechnisches Gutachten (Heine + Jud, Ingenieurbüro für Umweltakustik, Freiburg)
- Prognose und Beurteilung der Lärmeinwirkung durch den Verkehr und die umgebene Nutzung auf die schutzbedürftige Wohnnutzung
- Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung auf ein gesundheitsverträgliches Maß
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:
- Landratsamt Emmendingen – Naturschutz vom 17.03.2023:
- Ein Umweltbericht mit Grünordnungsplan, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Kompensationsmaßnahmen und Artenschutz ist zu erarbeiten
- Schutzgebiete oder geschützte Biotope sind nicht betroffen
- Die Verwendung heimischer Flora und Fauna ist zu bevorzugen
- Landratsamt Emmendingen – Wasserwirtschaft, Bodenschutz und Altlasten vom 17.03.2023:
- Die Erkenntnisse der Starkregengefahrenkarten sind zu berücksichtigen
- Erkenntnisse zum Grundwasser sind in die Planung aufzunehmen
- Der Umgang mit dem Abwasser ist zu berücksichtigen und mit den Behörden anzustimmen
- Die Wasserversorgung muss gesichert sein
- Es sind keine Altlasten im Plangebiet bekannt
- Eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanz für das Schutzgut Boden ist zu erstellen
- Landratsamt Emmendingen – Abfallrecht vom 17.03.2023: Die Vorgaben des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen ist z berücksichtigen
- Landratsamt Emmendingen – Gesundheit vom 17.03.2023: Auf allergene Pflanzen sollte verzichtet werden
- Landratsamt Emmendingen – Landwirtschaft vom 17.03.2023:
- Bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen werden in Anspruch genommen, Ersatzflächen für die Landwirte sollten bereitgestellt werden
- Durch den Kreisverkehr wird östlich der Kreisstraße in Streuobstbestände eingegriffen
- Gegebenenfalls notwendige Kompensationsmaßnahmen sind nicht auf landwirtschaftlich genutzten Flächen umzusetzen
- Im Plangebiet kann es zu landwirtschaftlichen Immissionen kommen
- Regierungspräsidium Freiburg – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 07.03.2023: Informationen zu Geotechnik, Boden, Mineralischen Rohstoffen, Grundwasser, Bergbau und Geotopschutz
- Bürger vom 16.03.2023: Festsetzungen zum Klimaschutz fehlen
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Kenzingen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an post@kenzingen.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Kenzingen, 10.04.2026
gez.
Dirk Schwier
Bürgermeister




