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Wasserverband „Alte Elz“ Kenzingen

Elz beim Bürgerpark
Elz beim Bürgerpark
Veröffentlicht am Montag, 26. Mai 2025
In diesem Jahr wird der Bachabschlag vom 20.09. - 27.09.2025 stattfinden. Der Bachabschlag wird nach Vorgabe der Aufsichtsbehörden, alle zwei Jahre stattfinden was bedeutet, dass 2026 kein Bachabschlag durchgeführt wird. Wir wollen Sie heute schon auf den Termin hinweisen, damit Sie die Zeit während dem Bachabschlag für eventuelle Instandsetzungsarbeiten an Bachmauern oder Böschungen bzw. für Revisionsarbeiten nutzen können.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin:
Das an öffentlichen Gewässern grundsätzlich keine Veränderungen im Uferbereich ohne vorherige Zustimmung der jeweiligen Gemarkungsgemeinde vorgenommen werden dürfen. Der Eingriff an öffentlichen Gewässern ist verboten.
Weiterhin ist es verboten:
- jeglichen Unrat/Abfall in das Gewässer (Bauschutt, Mähgut, Baumschnitt, Kadaver,
Bauschutt, Gartenabfälle, Heckenschnittgut usw.) in das Wasser einzubringen.
– Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle sowie das Ablagern von Gartenabfällen
(Kompost) im Gewässerrandstreifen ist verboten.
- Ebenso ist das Erstellen von Schutz- oder Gerätehütten jeglicher Größe im Gewässerrandstreifen nicht erlaubt.
Bei Verstoß wird dies als Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat bestand gewertet.
Auf den im Wassergesetz von Baden-Württemberg vom 01. Januar 1999 verankerten Gewässerschutzstreifen in einer Breite von 10 Metern im Außenbereich wird ausdrücklich hingewiesen.


In diesen Gewässerrandstreifen sind verboten:
1. der Umbruch von Dauergrünland,
2. der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
3. die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen, soweit sie nicht standortgebunden
oder wasserwirtschaftlich erforderlich sind.