Genehmigung Abwasserzweckverband Breisgauer Bucht und der Stadt Kenzingen zur Übertragung der Aufgabe der Abwassereinigung
Veröffentlicht am Donnerstag, 5. Februar 2026
Genehmigung
Die am 20.11.2025 geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem
Abwasserzweckverband Breisgauer Bucht und der Stadt Kenzingen zur Übertragung der
Aufgabe der Abwassereinigung auf den Abwasserzweckverband Breisgauer Bucht wird
gemäß § 25 Abs. 5 GKZ genehmigt.




