• [key] + 1: Bedienhilfe
  • [key] + 2: direkt zur Suche
  • [key] + 3: direkt zum Menü
  • [key] + 4: direkt zum Inhalt
  • [key] + 5: Seitenanfang
  • [key] + 6: Kontaktinformationen
  • [key] + 7: Kontaktformular
  • [key] + 8: Startseite

[key] steht für die Tastenkombination, welche Sie drücken müssen, um auf die accesskeys Ihres Browsers zugriff zu erhalten.

Windows:
Chrome, Safari, IE: [alt] , Firefox: [alt][shift]

MacOS:
Chrome, Firefox, Safari: [ctrl][alt]

Zwischen den Links können Sie mit der Tab -Taste wechseln.

Karteireiter, Tabmenüs und Galerien in der Randspalte wechseln Sie mit den Pfeil -Tasten.

Einen Link aufrufen können Sie über die Enter/Return -Taste.

Denn Zoomfaktor der Seite können Sie über Strg +/- einstellen.

Item 1 of 5

Öffentliche Bekanntmachung

Veröffentlicht am Freitag, 2. Oktober 2026
Neuwahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft der Zusammenlegung Schuttertal
  1. Die Grundstückseigentümer und die Erbbauberechtigten im Flurneuordnungsgebiet - Teilnehmer - sowie sonstige Interessierte werden zur Wahl des Vorstands

auf Mittwoch, den 25. November 2026 um 19:00 Uhr in den großen Bürgersaal in der Pfarrscheune Schuttertal Pfarrgutstraße 8, 77978 Schuttertal eingeladen.

  1. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird hiermit gemäß § 21 Abs. 1 FlurbG auf 5 festgesetzt. Für jedes Mitglied ist gemäß 21 Abs. 5 FlurbG ein Stellvertreter zu wählen.
  2. Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das Vertrauen der Teilnehmer Es liegt daher im Interesse aller Teilnehmer, sich an der Wahl zu beteiligen.
  3. Wahlberechtigt sind die Teilnehmer (§§ 21 Abs. 3, 10 Nr. 1 FlurbG). Wenn sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder nicht voll geschäftsfähig sind, steht das Wahlrecht den gesetzlichen Vertretern Bevollmächtigte haben sich durch schriftliche Vollmacht auszuweisen.
  4. Jeder im Wahltermin anwesende Teilnehmer hat insgesamt jeweils nur je 1 Stimme für jedes zu wählende Vorstandsmitglied und jeden Stellvertreter, selbst wenn er als Eigentümer und zugleich als Miteigentümer am Flurneuordnungsverfahren beteiligt ist. Nur eine Stimme hat auch der Bevollmächtigte, auch wenn er selbst zugleich Teilnehmer ist oder mehrere Teilnehmer vertritt. Bruchteilsgemeinschaften (Miteigentümer) und Gesamthandsgemeinschaften (z.B. Erbengemeinschaften) haben jeweils nur 1 Stimme gemeinschaftlich.
  5. Wählbar ist jeder Volljährige, auch wenn er nicht Teilnehmer am Flurneuordnungsverfahren ist. Die Bewerbung von Frauen ist besonders erwünscht. Wahlvorschläge können bis zum 23.11.2026 beim Landratsamt Ortenaukreis -untere Flurbereinigungsbehörde-, Postfach 1960, 77609 Offenburg (Dienstgebäude: Kronenstraße 29, 77652 Offenburg) eingereicht Es sind aber auch Personen wählbar, die nicht auf einem Wahlvorschlag stehen. Ein Satzungsentwurf, gemäß den gesetzlichen Vorgaben, der die bisher gültige Satzung vom 12. April 1983 ersetzen soll, wird ab dem 2. Oktober 2026 im Rathaus in Schuttertal-Dörlinbach, Hauptstraße 5, zusammen mit der bisher gültigen Satzung zur Einsicht ausgelegt. Zusätzlich kann diese Bekanntmachung mit Satzungsentwurf und der bisher gültigen Satzung auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/1956) eingesehen werden.

 

Offenburg, den 17.09.2026

gez. Jäger