Ausschankanzeige
Zum 1. Januar 2026 ist das neue Landesgaststättengesetz Baden-Württemberg in Kraft getreten.
Die bisher bekannte Gestattung entfällt, es gilt künftig lediglich die Pflicht zur Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes bei der Stadt Kenzingen.
Unter die Anzeigepflicht fallen Veranstaltungen, bei denen
- Getränke oder Speisen abgegeben werden,
- unabhängig davon, ob alkoholische oder nicht-alkoholische Getränke angeboten werden
- ebenso Kuchen-, Waffel- oder sonstiger Speisenverkauf
Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind Vereine, welche bei ihrer Veranstaltung keine alkoholischen Getränke ausschenken.
Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingereicht werden.




