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Briefwahlunterlagen beantragen

Zu den Bundestagswahlen am 23.02.2025 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail) direkt über den QR-Code (auf der Wahlbenachrichtigung), oder durch persönliche Vorsprache beim Bürgerbüro beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wichtige Information für Briefwählende

Es wird darauf hingewiesen, dass die Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst etwa zwei Wochen vor dem Wahltermin versandt werden können, da vorher keine Stimmzettel zur Verfügung stehen werden.

Die Herausgabe der Briefwahlunterlagen kann generell frühestens ab dem 10.02.2025 erfolgen.

Wir bitten um Beachtung bei der Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen.