Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung
Hinweis: Bei allen Nutzungen ist auch eine verkehrsrechtliche Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Emmendingen erforderlich. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich per E-Mail an das Straßenverkehrsamt, verkehrsregelung@landkreis-emmendingen.de. Anträge sollten in der Regel 14 Tage vor Beginn der Maßnahme gestellt werden!




