Öffentliche Bekanntmachung - Erneute, eingeschränkte Veröffentlichung des geänderten Entwurfs der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften „Lebensmittelmarkt Nord“
Der Gemeinderat der Stadt Kenzingen hat am 23.07.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Lebensmittelmarkt Nord“ und der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die Offenlage nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB durchzuführen. Die Veröffentlichung erfolgte in der Zeit 03.08. bis zum 11.09.2026.




