Aufstellung und Veröffentlichung des Vorentwurfs des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Schulsporthalle Hecklingen“
In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplans „Schulsporthalle Hecklingen“ und der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie die Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Ziele und Zwecke der Planung
Die Grundschule in Hecklingen mit ihrer Außenstelle in Nordweil stellt eine wesentliche öffentliche Einrichtung im Ortsteil dar und bietet den Kindern aus den Ortsteilen Nordweil, Bombach und Hecklingen einen attraktiven Schulunterricht. Am Standort in Hecklingen besteht aufgrund der großen Nachfrage der dringende Bedarf eine neue Schulsporthalle zu errichten, um den Unterricht angemessen umsetzen und schulische Veranstaltungen entsprechend abhalten zu können. Neben der schulischen Nutzung soll untergeordnet auch eine Mehrfachnutzung außerhalb der Schulzeiten möglich sein, so dass ortsansässigen Vereinen ein angemessener Raum beispielsweise für Kurse und untergeordnet auch für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden kann.
Lage des Geltungsbereichs
Das Plangebiet liegt im Norden des Kenzinger Ortsteils Hecklingen und wird durch die Dorfstraße (Norden und Osten), die Lägerstraße (Süden) und die Bundesstraße B3 (Westen) eingerahmt. Es bildet den westlichen Siedlungsrand des Ortsteils Hecklingen zwischen der Bundesstraße und dem nördlich angrenzenden Weinberg. Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 24.09.2026.
Verfahren
Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften wird mit der Begründung sowie dem Vorentwurf des Umweltberichts und dem Fachgutachten zum Denkmalschutz vom 05.10.2026 bis einschließlich 05.11.2026 (Veröffentlichungsfrist) auf der Homepage der Gemeinde im Internet veröffentlicht.
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch beim Fachbereich Bauen und Planen im Rathaus der Stadt Kenzingen, Hauptstraße 15, 79341 Kenzingen, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Kenzingen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z. B. per E-Mail an post@kenzingen.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.




