• [key] + 1: Bedienhilfe
  • [key] + 2: direkt zur Suche
  • [key] + 3: direkt zum Menü
  • [key] + 4: direkt zum Inhalt
  • [key] + 5: Seitenanfang
  • [key] + 6: Kontaktinformationen
  • [key] + 7: Kontaktformular
  • [key] + 8: Startseite

[key] steht für die Tastenkombination, welche Sie drücken müssen, um auf die accesskeys Ihres Browsers zugriff zu erhalten.

Windows:
Chrome, Safari, IE: [alt] , Firefox: [alt][shift]

MacOS:
Chrome, Firefox, Safari: [ctrl][alt]

Zwischen den Links können Sie mit der Tab -Taste wechseln.

Karteireiter, Tabmenüs und Galerien in der Randspalte wechseln Sie mit den Pfeil -Tasten.

Einen Link aufrufen können Sie über die Enter/Return -Taste.

Denn Zoomfaktor der Seite können Sie über Strg +/- einstellen.

Item 1 of 5

Aufstellung und Veröffentlichung des Vorentwurfs des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Schulsporthalle Hecklingen“

Der Gemeinderat der Stadt Kenzingen hat am 24.09.2026 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 (1) BauGB beschlossen, den Bebauungsplan und die zugehörigen örtlichen Bauvorschriften „Schulsporthalle Hecklingen“ aufzustellen.

In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplans „Schulsporthalle Hecklingen“ und der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie die Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB durchzuführen.

Ziele und Zwecke der Planung

Die Grundschule in Hecklingen mit ihrer Außenstelle in Nordweil stellt eine wesentliche öffentliche Einrichtung im Ortsteil dar und bietet den Kindern aus den Ortsteilen Nordweil, Bombach und Hecklingen einen attraktiven Schulunterricht. Am Standort in Hecklingen besteht aufgrund der großen Nachfrage der dringende Bedarf eine neue Schulsporthalle zu errichten, um den Unterricht angemessen umsetzen und schulische Veranstaltungen entsprechend abhalten zu können. Neben der schulischen Nutzung soll untergeordnet auch eine Mehrfachnutzung außerhalb der Schulzeiten möglich sein, so dass ortsansässigen Vereinen ein angemessener Raum beispielsweise für Kurse und untergeordnet auch für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden kann.

Lage des Geltungsbereichs

Das Plangebiet liegt im Norden des Kenzinger Ortsteils Hecklingen und wird durch die Dorfstraße (Norden und Osten), die Lägerstraße (Süden) und die Bundesstraße B3 (Westen) eingerahmt. Es bildet den westlichen Siedlungsrand des Ortsteils Hecklingen zwischen der Bundesstraße und dem nördlich angrenzenden Weinberg. Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 24.09.2026.

Verfahren

Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften wird mit der Begründung sowie dem Vorentwurf des Umweltberichts und dem Fachgutachten zum Denkmalschutz vom 05.10.2026 bis einschließlich 05.11.2026 (Veröffentlichungsfrist) auf der Homepage der Gemeinde im Internet veröffentlicht.

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch beim Fachbereich Bauen und Planen im Rathaus der Stadt Kenzingen, Hauptstraße 15, 79341 Kenzingen, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Kenzingen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z. B. per E-Mail an post@kenzingen.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.